"Gerechtigkeit in Gerichtsverfahren"
Kolpingbezirkstagung in Hilkerode mit rund 100 Teilnehmern
Hilkerode. "Unser Königreich bricht da an, wo wir Gott in unsere Mitte stellen", so lautete der Tenor der Predigt, die der Bezirkspräses des Kolpingverbandes Pfarrer Matthias Kaminski vor fast hundert Mitgliedern hielt.
Außer den Kolpingern hatte sich eine große Anzahl von Gläubigen anlässlich des Christkönigsfestes, das die Katholiken am letzten Sonntag im Kirchenjahr begehen, eingefunden. Der Prediger sagte, das Königtum Christi habe auf Erden in seinem ständigen Dienst an den Menschen bestanden. Selbstkritisch fuhr er fort, auch die Kirche müsse eine dienende sein, was vor allem für deren Amtsträger gelte. Im Mittelpunkt der Tagung im Hilkeröder Pfarrheim stand ein Referat von Staatsanwalt Hubert Böning, der sich mit der „Gerechtigkeit in Gerichtsverfahren“ auseinandersetzte. Er bezog sich eingangs auf Artikel 92 des Grundgesetzes „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut“. Dabei betonte er, dass der Begriff „Gerechtigkeit“ verschieden interpretiert werden könne, wobei es eine absolute Gerechtigkeit nicht gebe. Sehr detailliert ging der Jurist auf Form und Inhalt der Zivil- und Strafgesetzgebung ein. Unter anderem sagte er, wer im Zivilprozess Ansprüche geltend mache, habe diese bei Gericht vorzutragen und mit Nachweisen zu belegen. Ungleich problematischer sei die Sachverhaltserforschung von Amts wegen im Strafprozess. Bei Zweifeln gelte stets die Unschuldsvermutung. Böning, der während seines Berufslebens zahlreiche Ämter in der Juristerei bekleidete, verstand es, die Materie den Zuhörern in gut verständlicher Form nahezubringen. Auch die immer wiederkehrende Frage nach der Höhe des Strafmaßes für scheinbar das gleiche Delikt wurde erläutert und begründet. Er wandte sich aber auch gegen die sogenannte alte Volksweisheit: „Vor Gericht und auf hoher See bist du allein in Gottes Hand.“ Sein indirekter Appell zum Abschluss lautete: Glaubt nicht unbesehen alles, was in der Presse steht, und auch Fernsehserien berichten, juristisch gesehen, viel Quatsch. Kolpingvorsitzender Helmut Otto hatte viele Vereinsmitglieder und Gäste begrüßt, und wohl kaum jemand ist an diesem Vormittag enttäuscht nach Hause gegangen.
Gerhard Germeshausen